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Prof. Dr. med. Lukas Radbruch
Zunächst einmal ist zu überlegen, ob der Begriff "Sterbefasten" überhaupt als dieser verwendet werden sollte. Den Fasten ist sehr positiv und mit dem Ausblick auf Gesundheit belegt. Eingangs setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob der Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit als normaler Sterbefall oder als Suizid einzuordnen ist und aus welchen Gründen sich Menschen entscheiden, diesen Weg des Verzichtes zu gehen. Anschließend gehen wir über in die Herausforderungen, die diese Entscheidung für alle Beteiligten, wie den Patienten selbst, seine Zugehörigen und die begleitenden Fachkräfte, mit sich bringt und was die einzelnen Personen brauchen, um einen guten gemeinsamen Weg zu finden.

Nach dem Studium der Humanmedizin in Bonn 1987 Promotion an der dortigen Chirurgischen Klinik sowie Tätigkeit in der Anästhesiologie des Universitätsklinikums Köln, seit 1995 Leitung der Schmerzambulanz, Habilitation 2000. Seit 2003 Grünenthal-Stiftungsprofessur für Palliativmedizin an der RWTH Aachen. Mit dem Wechsel auf den Lehrstuhl für Palliativmedizin der Universität Bonn ist die Leitung des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Bonn / Rhein-Sieg sowie der neu eingerichteten Klinik für Palliativmedizin am Universitätsklinikum Bonn verbunden. Von 2007 bis 2011 war L. Radbruch Präsident der European Association for Palliative Care. Seit 2011 ist er Vorstandsmitglied der International Association for Hospice and Palliative Care und seit 2019 Mitglied der Leopoldina nationale Akademie der Wissenschaft.
Innerhalb dieses Interviews findet der Austausch über den freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken am Lebensende statt.
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin:
Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (16.10.2019):
https://www.dgpalliativmedizin.de/category/167-stellungnahmen-2019.html?download=953
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Ein Kommentar
Guten Tag,
Mit Interesse habe ich das Interview zum Thema freiwilliger Verzicht auf Essen und Trinken gehört. Doch bleibt eine Frage: wäre denn der Wunsch auf Verzicht von essen und trinken eine Diagnose für die Krankenkassen um SAPV zu bewilligen, wenn der Mensch dies gerne, von einem Team unterstützt, wünschte? (Nehmen wir an die Person leide z.b. an einer fortgeschrittenen Parkinson Erkrankung, die aber gut „eingestellt“ ist, also ohne Symptomlast…
Vielen Dank für eine Antwort!